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Zusammenleben ohne Trauschein - Erbe, Trennung, Unterhalt

Das Zusammenleben ohne Trauschein ist für junge Leute selbstverständlich geworden. Aber auch ältere Paare, die schon einmal verheiratet waren, verzichten gerne auf das Standesamt. Über die Konsequenzen machen sich die meisten keine Gedanken. Bis heute ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft gesetzlich nicht geregelt. Stirbt beispielsweise einer der Partner, erbt der andere nichts. Selbst wenn er 30 Jahre mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat. Der Nachlass muss rechtzeitig geregelt werden, damit der Partner nicht leer ausgeht. Auch bei einer Trennung kann es zu bösen Überraschungen kommen - erst recht, wenn sich ein Partner zu Hause um die Kinder gekümmert hat. Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus? Welche Vollmachten sollten im Fall einer schweren Krankheit vorliegen? Und wie sinnvoll ist ein Partnerschaftsvertrag? Der Referent Rechtsanwalt Markus Boll, Fachanwalt für Familienrecht, steht Ihnen bei diesen und weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Prill & Fidler, Neuenburg am Rhein / Bad Krozingen / Kandern / Breisach.

Status: Plätze frei

Kursnr.: 252-1164

Beginn: Mi., 05.11.2025, 19:00 - 20:30 Uhr

Dauer: 0

Kursort: Bildungshaus Bonifacius Amerbach, UG, Kursraum

Gebühr: 10,00 € (inkl. MwSt.)

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Volkshochschule Neuenburg am Rhein

Bildungshaus Bonifacius Amerbach
Am Stadtgraben 1
79395 Neuenburg am Rhein

Tel: +49 (0)7631 – 748 97 21
E-Mail: info(at)vhs-neuenburg.de

Öffnungszeiten VHS Büro

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
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Mittwoch von 14:00 - 17:00 Uhr