Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
- Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
 - Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner aus-weisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
-Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für weibliche, diverse Beteiligte und für juristische Personen.
- Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fern-absatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstech-nisch gleichwertigen Form (Brief, E-Mail, Kontaktformular der Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. Die Volkshochschule schließt mit den Teilnehmern privatrechtliche Verträge über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ab. Diese Verträge beruhen auf diesen AGBs. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.

2. Anmeldung
Für alle Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen ist eine frühzeitige schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss, wenn nicht anders vermerkt, bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn mit dem Anmeldeformular aus dem Programmheft per Post, persönlich im VHS Büro, formlos per E-Mail oder per Formular auf der VHS Homepage vorgenommen werden. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Sie gilt jedoch als angenommen, wenn seitens der Volkshochschule keine Ablehnung der Anmeldung erfolgt. Ist eine Veranstaltung belegt oder muss ganz ausfallen, so werden die Teilnehmer von der VHS benachrichtigt. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Neuenburg am Rhein anerkannt.

3. Kursgebühren
Die Kursgebühren können von Ihnen persönlich mit der EC-Karte im VHS-Büro oder per Bankeinzug entrichtet werden. Die Abbuchung erfolgt wie gesetzlich vorgeschrieben im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Abbuchung erfolgt nach Kursbeginn. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (Eingangsdatum). Die Kosten für Eintritte, Lehrmittel und Arbeitsmaterialien sind - soweit nicht anders angegeben - in der Kursgebühr nicht enthalten.

4. Mindestteilnehmerzahl
Die angekündigten Kurse und Seminare können nur dann stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, muss der Kurs in der Regel abgesagt werden. Wenn Kurse und Seminare auf Wunsch der Teilnehmer trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden sollen, ist ein kostendeckender Gebührenaufschlag zu zahlen, oder die Teilnehmer einigen sich mit dem VHS Büro auf eine Kürzung der Kursdauer.

5. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleiters angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

6. Abmeldung/Rücktritt
Von einer Anmeldung zu einer Veranstaltung kann drei Tage vor Beginn Abstand genommen werden, wenn der Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist ein Rücktritt bis spätestens fünf Tage vor Beginn möglich. Die erforderliche fristgerechte Abmeldung kann nur schriftlich oder persönlich im VHS-Büro erfolgen. In diesem Fall wird die eingezahlte Gebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10,00 € zurückerstattet. Unterbleibt die fristgerechte Abmeldung, erlischt der Anspruch auf Gebührenerstattung. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung! Eine Abmeldung beim Kursleiter ist nicht möglich. Nach Überschreiten der obengenannten Rücktrittsfristen ist die volle Gebühr zur Zahlung fällig.

7. Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte erhalten eine Gebührenermäßigung von 20%. In begründeten Fällen wird ein Nachlass von 50% gewährt. Wenn ermäßigte Gebühren in Anspruch genommen werden, ist der Grund der Ermäßigung bei der Anmeldung zu vermerken sowie ein entsprechender Nachweis beizufügen (z.B. Kopie des Schülerausweises). Der Berechtigungsnachweis muss mit der Anmeldung erbracht werden. Ein später geltend gemachter Antrag kann nicht berücksichtigt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung die nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausgewiesenen Veranstaltungen, Studienfahrten und Exkursionen werden keine Ermäßigungen gewährt. Ermäßigungen werden beim Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl aufgehoben.

8. Teilnahmebescheinigungen
Eine Teilnahmebescheinigung wird Ihnen auf Wunsch ausgestellt, wenn Sie regelmäßig (mindestens 80% der Veranstaltungsdauer) anwesend waren.

9. Haftung
Die Haftung der VHS für Unfälle und sonstige Schäden während der Vorträge und Kurse ist nur auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Umgekehrt haften Kursteilnehmer gegenüber der VHS und gegenüber Trägern, die der VHS Einrichtungen zur Verfügung gestellt haben, bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden unmittelbar.  Reisen und Studienfahrten werden mit eingetragenen Reiseveranstaltern im Sinne des Reisevertragsgesetzes durchgeführt, deren Geschäftsbedingungen im vollen Umfang gelten.

10. Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, von der VHS-Leitung wurde eine Genehmigung eingeholt. Für alle EDV-Kurse gilt: Es ist nicht gestattet, eigene Speichermedien auf Geräten der VHS einzusetzen und Programme und Daten der VHS auf eigene Speichermedien zu überspielen.

10. Hausrecht
Vor, während und nach VHS-Veranstaltungen nimmt der für die Veranstaltung Verantwortliche für die Volkshochschule das Hausrecht wahr. Alle Teilnehmer beachten die jeweils vor Ort geltenden Hausordnungen. In den Unterrichtsräumen und auf den Gängen der Veranstaltungsgebäude darf nicht geraucht werden.

11. Unterrichtsfreie Zeit
Die unterrichtsfreien Zeiten beschränken sich auf die gesetzlichen Feiertage.

12. Widerrufsbelehrung
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.

 

 

Volkshochschule Neuenburg am Rhein

Bildungshaus Bonifacius Amerbach
Am Stadtgraben 1
79395 Neuenburg am Rhein

Tel: +49 (0)7631 – 748 97 21
E-Mail: info(at)vhs-neuenburg.de

Öffnungszeiten VHS Büro

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
von 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch von 14:00 - 17:00 Uhr